Eine Person, die sich im Rollstuhl oder mit Rollator fortbewegt, muss Bedingungen schaffen, unter denen sie so unabhängig wie möglich sein kann.
Schließlich braucht ein Mensch mit Behinderungen mehr Platz für den Durchgang.
Dabei müssen Türöffnungen auf eine Breite von mindestens 0,9 Meter und Wohnungsflure bis zu 1,15 Meter auseinandergerückt werden, sonst wird die Bewegungsfreiheit in der Wohnung für eine behinderte Person begrenzt sein.
Auf mindestens einer Seite des Bettes ist außerdem ein Durchgang mit einer Breite von mindestens 0,915 Meter vorzusehen.
Es ist äußerst wichtig, den Ausgang zum Balkon zu erweitern, falls solcher vorhanden ist. Für behinderte Menschen, denen es schwer ist, regelmäßig nach draußen zu gehen, wird der Balkon zum einzigen Ort, an dem Sie jederzeit frische Luft atmen können. Daher sollte der Zugang zum Balkon frei sein.
Außerdem sollten Sie unnötige und sperrige Möbel in den Zimmern, im Flur und in der Küche entsorgen. Der Standort der Möbel sollte einen Freiraum von mindestens 1,5 Metern zum Drehen des Rollstuhls bieten.
Die gleiche Regel gilt auch für das Badezimmer und die Toilette. Diese Angelegenheit ist natürlich mühsam und zeitaufwändig, aber nach einer solchen Änderung hat ein Rollstuhlfahrer einen Bewegungsspielraum und folglich mehr Handlungsfreiheit.
Es ist auch notwendig, andere Barrieren zu beseitigen, die den behinderten Menschen ebenfalls einschränken können. Eine Türschwelle kann leicht zu einem ernsthaften Hindernis werden. Es wird empfohlen, sie zu glätten oder ganz zu entfernen. Die Höhe der Schwelle sollte nicht 13 Millimeter überschreiten.
Am schwierigsten wird dies bei einem Balkon umzusetzen, da er sich meist auf einer anderen Ebene als die gesamte Wohnung befindet und zwischen ihm und dem Innenraum eine hohe Schwelle ist. Aber die Aufgabe ist doch machbar. Zum Beispiel man kann den Boden auf dem Balkon anheben. Außerdem muss man auf alle Arten von Teppichen verzichten.
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