Grundpflege

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Diese Leistungen der Grundpflege werden von Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen, pflegenden Angehörigen oder sonstigen Betreuungspersonen durchgeführt. pflege.de beschreibt den Umfang der Grundpflege, stellt kleine Grundpflege und große Grundpflege vor und gibt pflegenden Angehörigen Tipps zur Mobilisation ihres Pflegebedürftigen.

Unter Grundpflege Altenpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Die Grundpflege in der Pflege kann im Krankenhaus, in Alten- und Pflegeheimen, aber auch zu Hause erfolgen. Vor allem für Senioren und Seniorinnen, die physisch und psychisch gesund sind, aber aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters bei einigen Tätigkeiten Hilfe benötigen, ist eine Betreuung in den eigenen vier Wänden in der Regel angenehmer als die Unterbringung in einem Heim.

Zur Grundpflege zählen Pflegeleistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Nicht dazu gehören die hauswirtschaftliche Versorgung und die Durchführung ärztlicher Verordnungen, wie zum Beispiel Verbandswechsel oder die Gabe von Medikamenten. Je nach Aufwand wird zwischen einer kleinen und großen Grundpflege unterschieden.
Im Gegensatz zur Grundpflege zielt die Behandlungspflege auf die medizinische Versorgung von Senioren oder Patientinnen ab. Sie beinhaltet die Bereitstellung und Gabe von Medikamenten, auch in Form von Spritzen, Dekubitus- und Wundversorgung, Verbandswechsel, Katheterisierung, Blutzucker- und Blutdruckmessung. Unter dem Begriff Behandlungspflege sind all die Tätigkeiten zusammengefasst, die zur Therapie einer Krankheit beziehungsweise zur Behandlung notwendig und von ärztlicher Seite aus verordnet sind.
Um Grundpflege Altenpflege rund um die Uhr zu gewährleisten, ist eine sog. 24-Stunden-Pflege erforderlich. Auch im Hinblick auf die Sicherheit ist eine umfassende Betreuung sinnvoll, denn Seniorinnen und Senioren sind häufig nicht mehr gut zu Fuß und stürzen leicht. Ist eine Pflegekraft 24 Stunden anwesend, kann sie eingreifen, wenn nachts Beschwerden auftreten sollten.

Für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung werden oft Pflegekräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern engagiert, die dann bei den zu betreuenden Menschen wohnen.

Abhängig davon, welche Hilfe die pflegebedürftige Person benötigt, wird zwischen einer kleinen Grundpflege und einer großen Grundpflege unterschieden. Eine umfassendere und größere Leistung zeigt sich in einer Ganzkörperwäsche. Eine Teilkörperwäsche wird bei der kleinen Pflege vorgenommen.
Genau genommen gibt es nur einen einzigen Unterschied, und dieser besteht im Aufwand für die Pflegekraft bzw. den pflegenden Angehörigen. Die Leistungen sind miteinander identisch.

Grundpflege in der Pflege umfasst sich:
• Das Waschen von Teilbereichen des Körpers oder Ganzkörperwäsche
• Das An- und ausziehen sowie auswählen und zurecht legen der Kleidung
• Mundpflege, (Lippen und Zahnpflege bzw. Prothesen-Pflege inkl. Herausnehmen und einsetzen)
• Hilfestellung beim Harnlassen und Ausscheiden von Stuhlgang

Beim Waschen eines pflegebedürftigen Menschen entscheidet die Bedürftigkeit darüber, ob die betreffende Person eine kleine- oder große Grundpflege benötigt. Die kleine Grundpflege umfasst die Körperpflege bzw. das Waschen von Teilbereichen des Körpers. Die große beinhaltet hingegen eine Ganzkörperwäsche an Waschbecken oder Schüssel, duschen oder baden, Haare waschen, trocknen und kämmen.

Bei allen anderen Bereichen der Körperhygiene hängt es davon ab, in wie fern sich der pflegebedürftige sich noch selbst behelfen kann. Liegt er im Bett, muss der Pfleger oder angehörige die Zahn- oder Prothesen-Pflege vollständig übernehmen sowie die Bettpfanne bereitstellen und leeren, kann er aufstehen, genügt eine Hilfestellung beim Toilettengang.

Grundsätzlich ist keine besondere Ausbildung vonnöten, um die Grundpflege Altenpflege zu übernehmen. In manchen Fällen kümmern sich Angehörige, Freunde oder Nachbarn um einen pflegebedürftigen Menschen, die keine besonderen Kenntnisse dafür erworben haben.
Oft fehlt allerdings die Zeit, etwa wenn alle Familienangehörige berufstätig sind. Wird eine Pflegekraft aus dem Ausland für die Betreuung engagiert, sollte dies vorzugsweise über eine Institution erfolgen, die ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte vermittelt.

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