Die Alternativen zum Pflegeheim

Was ist ein Pflegeheim? Ein Pflegeheim ist eine stationäre Wohneinrichtung, in der Pflegebedürftige Senioren unterkommen können. In Pflegeheimen werden Bewohner pflegerisch betreut und hauswirtschaftlich versorgt. Meist leben Betroffene in kleinen, eigenen Wohnungen, können sich aber bei Bedarf und Interesse auch zu anderen Bewohnern gesellen.

Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf wird häufig zu einem Umzug in ein Pflegeheim geraten. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die dies jedoch nicht möchten, gibt es Alternativen zum Pflegeheim, die je nach Situation auch für herausfordernde Pflegesituationen geeignet sind.

Nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer zunehmenden Demenz oder schlicht durch eine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes erhalten viele Pflegebedürftige den Rat, sich um einen Platz in einem Pflegeheim zu bemühen.

Wenn Sie wie die meisten Menschen auch mit einem erhöhten Pflegebedarf im eigenen Zuhause bleiben möchten, ist dies insbesondere dann gut möglich, wenn Sie über ein gutes, persönliches Versorgungsnetzwerk verfügen. Dazu erleichtern Pflegedienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag und Leistungen wie die Verhinderungspflege Ihre Pflege zu Hause. Der Pflegedienst übernimmt pflegerische Aufgaben, durch Angebote zur Unterstützung im Alltag haben Sie an ganz unterschiedlichen Stellen Hilfe, zum Beispiel beim Einkaufen, und durch die Verhinderungspflege können Ihre Pflegepersonen eigene Termine wahrnehmen oder in den Urlaub fahren. Diese Stützpfeiler stärken das eigene, bestehende Versorgungsnetzwerk und bringen Entlastung für Ihre pflegenden Angehörigen. Zuschüsse zum Umbau der Wohnung von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erleichtern die Pflege in den eigenen vier Wänden außerdem.

Ihre Versorgung muss aber nicht ausschließlich zu Hause stattfinden. Pflegebedürftige haben auch die Möglichkeit, die sogenannte teilstationäre Versorgung in Anspruch zu nehmen. Damit gemeint ist die Tages- oder Nachtpflege. In dieser Pflegeform verbringen Sie eine fest vereinbarte Stundenzahl in einer Pflegeeinrichtung und damit in der Betreuung durch Fachpersonal. Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen Zuschüsse hierfür zur Verfügung.

Wenn man selber oder ein geliebter Mensch in ein hohes Alter oder einen pflegebedürftigen Zustand kommt, dann kommt naturgemäß die Frage auf, ob ein Heim bezogen werden sollte. Die Heime in Deutschland sind grob in Altersheime und Pflegeheime unterteilt. Der Unterschied zwischen Altersheimen und Pflegeheimen ist folglich eine zentrale Frage. Diese verschiedenen Arten von Heimen, die sich nicht nur in der Art der Betreuung unterscheiden, sondern auch darin, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen Platz zu bekommen. Was ist also der Unterschied zwischen Altersheim und Pflegeheim?

Ein Unterschied zwischen Altersheimen und Pflegeheimen ist, dass man in ein Altersheim auch aufgenommen wird, wenn man keine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit hat. Für ein Pflegeheim wäre das eine Voraussetzung, wobei die Bewertung dann staatlichen Richtlinien unterliegt und bei derartigen Bewertungen lässt sich natürlich nie vermeiden, dass eine kleinere Menge, die einen Aufenthalt im Pflegeheim nötig hätte, nicht qualifiziert wird. Diesen Unterschied zwischen Alters- und Pflegeheimen in der Qualifizierung für einen Platz im Heim deckt das Altersheim ab.

Ein Unterschied zwischen Altersheimen und Pflegeheimen ist, dass man in ein Altersheim auch aufgenommen wird, wenn man keine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit hat. Für ein Pflegeheim wäre das eine Voraussetzung, wobei die Bewertung dann staatlichen Richtlinien unterliegt und bei derartigen Bewertungen lässt sich natürlich nie vermeiden, dass eine kleinere Menge, die einen Aufenthalt im Pflegeheim nötig hätte, nicht qualifiziert wird. Diesen Unterschied zwischen Alters- und Pflegeheimen in der Qualifizierung für einen Platz im Heim deckt das Altersheim ab.

Vorteile des Pflegeheims 24/7 Verfügbarkeit des Pflegepersonals Gewährleistung der 24 Stunden Pflege qualifiziertes Personal vor Ort seniorengerechte Bauweise staatliche Qualitätskontrollinstitutionen Kontakt zu anderen Senioren Entlastung der Angehörigen medizinische Pflege rund um die Uhr

Nachteile des Pflegeheims Aufgabe der Selbstbestimmtheit Umzug in eine fremde Umgebung kaum Privatsphäre Individualismus bleibt auf der Strecke fehlende feste Ansprechpartner für Angehörige immer gleiche Tagesabläufe schwer Pflegebedürftige in der Mehrheit hoher finanzieller Eigenanteil

Nachteile des Altenheims sind vielseitig Jeder 5. pflegebedürftige Senior wird in einem Pflegeheim untergebracht. Die Gründe dafür sind so individuell wie die Menschen, die dort leben (müssen). Doch ein Grund ist und bleibt ausschlaggebend für den Umzug ins Pflegeheim: Die weitere Betreuung und Pflege Zuhause scheint unmöglich geworden zu sein. Für den scheinbaren Komfort werden folgende Nachteile eines Altenheims in Kauf genommen:

Aufgabe der Selbstbestimmtheit, Umzug in eine fremde Umgebung, Umzug in eine fremde Umgebung, Kaum Privatsphäre umsetzbar,Individualismus bleibt auf der Strecke,Fehlende feste Ansprechpartner für Angehörige,Immer gleiche Tagesabläufe , Schwer Pflegebedürftige in der Mehrheit ,Hoher finanzieller Eigenanteil.

Als Alternative zum Pflegeheim entscheiden sich viele Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu versorgen. Dabei entsteht nicht selten eine hohe Belastung bei den privaten Pflegenden, die in Gewalt ausarten kann. Mangelndes Fachwissen, Zeit und Energie sind drei Gründe, die dagegensprechen, die Pflege vollkommen allein zu tragen. Zum Glück gibt es einige professionelle Pflege-Optionen, die Betroffene ganz oder teilweise entlasten können.

24-Stunden-Pflege Bei der 24h-Pflege lebt eine Pflegekraft im Haushalt der Pflegebedürftigen. Dadurch ist diese Person ein dauerhafter Ansprechpartner vor Ort. Dabei übernehmen sie verschiedene Aufgaben. Dazu gehören: 

  • Behandlungspflege (z. B. Medikamente geben, Verbände wechseln) 
  • Körperpflege 
  • Hauswirtschaft 
  • Gesellschaft 

Da sie günstiger sind, haben sich ausländische Pflegekräfte als Betreuung etabliert. Wichtig: Nur, wenn die Person eine entsprechende Ausbildung hat, darf sie die Pflegebedürftigen medizinisch versorgen. Aber auch nicht medizinische Betreuung ist bereits hilfreich. 

Der Vorteil der 24-Stunden-Pflege ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause durchgehend die notwendige Grundversorgung erhält. Sie wird mit Essen versorgt, wird geduscht und ihr Umfeld wird geputzt. Zusätzlich kann die Betreuungsperson als sozialer Kontakt dienen. Als solche ist sie Gesprächspartner, Aktivator und Unterhalter. So kann diese Art der Pflege auch gegen die häufig auftretende Alters-Einsamkeit helfen. 

Pflegedienst
Ein Pflegedienst versorgt die pflegebedürftige Person ebenfalls in ihrem eigenen Haushalt. Dabei besucht die Pflegekraft diese zu festen Terminen.
Eine Variante ist die Bezugspflege. Bei dieser wechseln sich möglichst wenige Pflegekräfte für einzelne Patienten ab. So können diese einen Bezug aufbauen und werden nicht ständig durch fremde Personen versorgt. In der Regel kann man bei den Pflegediensten unterschiedliche Aufgaben „buchen“. Sie bieten ebenfalls Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten. 

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden Pflegebedürftige zeitweise in einer Pflegeinstitution versorgt. Sie verbringen ihre Abende und Nächte in ihrem gewohnten Umfeld und den Tag in der Tagespflegeeinrichtung. Dort erhalten sie die Möglichkeit, mit anderen Kontakt aufzunehmen. Es gibt zusätzlich zu der Pflege Gemeinschaftsräume, Freizeit- und Beschäftigungsprogramme.
Hier muss man den Transport der Patienten organisieren. Zudem ist das Umfeld in der Klinik wenig heimelig. 

Pflegewohngruppe oder Senioren-WG
Pflegewohngruppen und Senioren-WGs sollen die passende Versorgung mit einem wohnlichen Umfeld verbinden. Bei beiden erhalten alle Patienten ihr eigenes Zimmer als Rückzugsort und Gemeinschaftsräume wie Küche und Bäder. 
In einer Pflegewohngruppe lebt zusätzlich eine Betreuungsperson. 

In der Senioren-WG gibt es keine Betreuungsperson.

 Hier ist es das Ziel, dass sich die einzelnen Bewohner einander unterstützen. Der Vorteil an diesen Modellen sind das wohnliche Umfeld und die sozialen Kontakte. Zudem können Kosten gespart werden, weil Ausgaben für den Wohnraum und potenziell auch Pflegedienste geteilt werden. 

Wie in jeder Wohngemeinschaft gibt es dabei ein großes Potenzial für Konflikte. Einzelne Bewohner müssen sich verstehen und bereit sein, Kompromisse einzugehen. 

Fazit Pflege ist mit hohen Kosten und Aufwand verbunden. Sie ist für viele Angehörige eine nicht tragbare Belastung. Sie möchten ihre geliebten Menschen aber nicht in ein Pflegeheim „abschieben“. Für diesen Fall gibt es andere Optionen der professionellen Pflege: Dazu gehören die 24h-Pflege, Pflegedienste, Tagespflege und Wohngemeinschaften. Der Serviceumfang kann stets an die Bedürfnisse der Person angepasst werden. Zudem bleibt dabei das gewohnte Umfeld oder eine wohnliche Umgebung erhalten. Für viele Menschen hat sich die 24-Stunden-Pflege als optimale Lösung etabliert. Hier haben Patienten in ihrem eigenen Zuhause eine einzige Ansprechperson statt wechselndem Personal, die ihnen den ganzen Tag Gesellschaft und Grundpflege bieten kann.

Unterschied betreutes Wohnen und Pflegeheim- Weniger furchteinflößend, aber auch weniger bekannt ist ein Umzug in ein Betreutes Wohnen. „In ein Heim wird man gebracht, in ein Betreutes Wohnen zieht man ein.“ Diese Worte eines Experten treffen den Nagel auf den Kopf. Ein Umzug in eine barrierefreie Umgebung ist ein Schritt zu mehr Unabhängigkeit. Hilfe, Dienstleistungen und Komfort sind jederzeit abrufbar, aber nicht aufgezwungen. Damit kann man noch lange frei und selbständig leben. Ohne Angst vor Bevormundung. So wird die Sache schon sympathischer. Diese Freiheit führt aber auch dazu, dass jeder seine Immobilie einfach als Betreutes Wohnen vermarkten kann. Der Begriff ist nicht geschützt. Hausbesitzer mit freien Gästezimmern, Bauträger mit unverkauften Ladenhütern oder sogar Heime mit Leerständen nennen sich einfach Betreutes Wohnen und schon ist die Angst berechtigt, unseriösen Geschäftemachern in die Hände zu fallen.

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