Verhinderungspflege beantragen

Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.

Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Versicherten beantragt. Am besten stellet man den Antrag auf Verhinderungspflege zu Hause vorab. Etwa dann, wenn man bereits im Vorfeld absehen kann, wann man eine Ersatzpflegeperson benötigen. Dann hat man schon vorab Gewissheit, dass die Pflegekasse die Kosten auch wirklich übernimmt.

Im Notfall kann man Ersatzpflege-Leistungen aber auch rückwirkend beantragen. Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen geht, wie bei allen Sozialleistungen, bis zu vier Jahre lang. Man muss aber die angefallenen Kosten nachweisen und die Rahmenbedingungen der Pflegekasse schildern können. So wird Verhinderungspfelegegeld bestimmt

 
Voraussetzungen Verhinderungspflege:

Ein anerkannter Pflegegrad ermöglicht noch keinen sofortigen und freien Zugang zu allen Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung. So gelten auch für die Verhinderungspflege bestimmte Voraussetzungen – sowohl für den pflegebedürftigen Versicherten als auch für die Pflegeperson.
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Das bedeutet, auch bei Pflegegrad 3 bis 5 gibt es Leistungen der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.
Die pflegebedürftige Person muss mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung pflegerisch versorgt worden sein. Allerdings muss es jedoch nicht ununterbrochen über die sechs Monate erfolgt sein. Pausen, die nicht länger als vier Wochen dauern, sind erlaubt. Es ist nicht erforderlich, dass dieselbe Pflegeperson den Pflegebedürftigen sechs Monate gepflegt haben muss.
Wenn Sie die Verhinderungspflege zum ersten Mal in Anspruch nehmen wollen, muss der Zeitpunkt der Inanspruchnahme mindestens sechs Monate vom Termin der Bestätigung der Pflegebedürftigkeit zurückliegen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Vorpflegezeit – also Pflege, die bereits vor dem Gutachten stattgefunden hat – der Pflegekasse nachweisen. Je nach Pflegekasse können schriftlich dargelegte Argumentationen ausreichen. Bitte Sie den Hausarzt um eine kurze schriftliche Bestätigung der Notwendigkeit einer Betreuung oder Pflege, die mindestens sechs Monate zurückliegt.

No votes yet.
Please wait...

Location:

Bergisch Gladbacher Str. 564, 51067 Köln