Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften, oft auch einem professionellen Pflegedienst, ausgeführt werden. Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.
Wer darf die Behandlungspflege durchführen?
Tätigkeiten der Behandlungspflege dürfen ausschließlich dafür ausgebildete Fachkräfte selbstständig ausüben. Die grundlegenden Kenntnisse werden zum Beispiel in den Ausbildungsgängen zur Altenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie zur Pflegefachfrau vermittelt.
Die einfachsten Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege sind Maßnahmen, die für Versicherte im eigenen Haushalt grundsätzlich von dem Pflegehelfer erbracht werden können, keine medizinische Fachkunde erfordern und nicht mit nennenswerten Infektions- oder Verletzungsgefahren verbunden sind.
Medizinische Pflege findet im Haushalt des Versicherten oder bei einem Angehörigen statt und wird meist von einem Pflegedienst durchgeführt. Der Pflegedienst übernimmt alle Maßnahmen, die nach dem SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen. Anspruch auf delegierbare Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die betroffene Person selbst noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann.
Durchgeführt werden muss die Behandlungspflege an pflegebedürftigen Menschen immer von examinierten Altenpflegerinnen.
Katheterpflege und Stomaversorgung: Patienten, die z.B. über einen Blasenkatheter oder einen künstlichen Darmausgang verfügen, bedürfen einer besonderen Behandlungspflege, die durch unsere Pflegefachkräfte erbracht werden kann.
Leistungsgruppen der Behandlungspflege
Grundpflege soll Patienten in Aufgaben des täglichen Lebens unterstützen. Behandlungspflege, wie der Name schon andeutet, beschreibt Pflegeleistungen, die mit der medizinischen Versorgung der Patienten zu tun haben. Die Unterstützung im Alltag ist vor allem für ältere Menschen oft ab einem gewissen Punkt nötig.
Wer darf Leistungsgruppe 1 und Leistungsgruppe 2 machen?
Formale Voraussetzungen. Wer sich in Behandlungspflege fortbilden möchte, muss über erste pflegerische Erfahrungen verfügen. Zur Zielgruppe gehören Pflegehilfskräfte sowie Pflegehelfer, die eine praktische Erfahrung von mindestens zwei Jahren mitbringen. Hierzu gehören in der Regel nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse.
Behandlungspflege mit LG 3 und LG4 wird durch folgende gekennzeichnet:
diese sind den 3-jährig examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. Die Tätigkeiten und Leistungen aus der Pflegeversicherung dürfen die Pflegehelfer/in selbständig durchführen. Dazu gehören die Körperpflege bei pflegebedürftigen, Hilfestellungen beim täglichen Essen oder auch Hilfe beim Gang zur Toilette.
Die Behandlungspflege stellt ein wichtiges Fundament der Pflege dar, unabhängig davon ob es nun um Altenpflege oder Krankenpflege geht. Bedingt durch die Tatsache, dass die Behandlungspflege nur auf ärztliche Anordnung stattfindet, findet sie auch wirklich nur aus Notwendigkeit statt. Durchgeführt wird die Behandlungspflege stets von einer entsprechend ausgebildeten und qualifizierten Pflegefachkraft. Dabei kann es sich sowohl um eine examinierte AltenpflegerIn, eine KrankenpflegerIn, bzw. Krankenschwester oder eine Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn handeln. Unabhängig von den Pflegekräften steht bei der Behandlungspflege stets im Vordergrund, dass der Pflegebedürftige die Hilfe bekommt, die aus medizinischer Sicht benötigt. Die im Rahmen der Behandlungspflege angebotenen medizinischen Pflegeleistungen können mitunter auch mit einer häuslichen Krankenpflege, bzw. Betreuung, kombiniert werden. Abermals liegt das Hauptaugenmerk auf der Genesung des Patienten. In diesem Fall kommt zur eigentlichen Behandlungspflege noch die Grundpflege und die Übernahme von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten hinzu. Egal in welcher Form die Behandlungspflege ausgeführt wird, sie ist ein essentielles Mittel in der Pflege und kommt unzähligen Menschen in Deutschland zugute.
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