Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause von der Pflege. Dazu steht Ihnen die Verhinderungspflege. Die Pflege eines Verwandten oder Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Wenn Sie private Verpflichtungen haben oder möchten in den Urlaub fahren, haben Sie die Möglichkeit, dass Sie durch Verhinderungspflege stundewiese abrechnen können.  Welche Personen können die Ersatzpflege übernehmen?

Die Kosten werden stundenweise verhinderungspflege durch Krankenkasse übernommen.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Um einen Anspruch auf Zuschüsse für die Ersatzpflege zu haben, muss Ihr Angehöriger bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Grundsätzlich haben alle mit einem Pflegegrad 2 bis 5 Pflegebedürftigen Anspruch auf die Nutzung der Verhinderungspflege.

 

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Zuschüsse, die Ihnen für die Ersatzpflege zustehen.

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