Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben in der häuslichen Pflege nicht nachkommen kann, oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt, gibt es für solche Fälle die Kurzzeitpflege.
Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten für Kurzzeitpflege.
Wann besteht der Anspruch auf die Kurzzeitpflege:
Pro Kalenderjahr kann die KZP (Kurzzeitpflege) für bis zu 8 Wochen (56 Tage) in Anspruch genommen werden
Unterschied Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
Neben der Anspruch auf Kurzzeitpflege, die für die Bedürftigen bis zu 56 Tage im Jahr vorgesehen ist, steht Pflegebedürftigen zusätzlich die Verhinderungspflege zu. Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Ersatzpflege:
Wenn Sie Fragen haben, wie lange die Kurzzeitpflege dauert, können Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege beantragen und somit ausführliche Informationen bekommen.
Bei der Frage, wer bezahlt die Kurzzeitpflege können Sie immer bei uns Auskunft bekommen.